DR. MED. DENT. WOLFGANG STRICKLING Was zahlen die Kassen überhaupt noch?Diese Frage wird von vielen Patienten gestellt. Vor allem seit Januar 2004 ist am Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen deutlich gestrichen worden. Zwar werden die meisten der sogenannten konservierenden und chirurgischen Behandlungen, wie z. B. (Amalgam-) Füllungen, Zahnextraktionen, Wurzelbehandlungen etc. wie bisher über die Chipkarte abgerechnet und verursachen den Patienten in der Regel außer den lästigen 10 Euro Krankenkassengebühr keine zusätzlichen Kosten. Neu ist, dass die Entfernung von Zahnstein nur noch einmal im Kalenderjahr bezahlt wird. Ist öfter Zahnstein zu entfernen, muss das selber gezahlt werden, genauso wie "Vereisungen" (Oberflächenbetäubung) des Zahnfleisches. Auch werden z. B. Wurzelkanalbehandlungen nicht mehr in dem Umfang wie früher gezahlt, so dass Wurzelbehandlungen z. T. entweder selbst bezahlt oder der Zahn gezogen werden muss.
Das Festzuschusssystem
Neu ab 2005 ist die Zahlungsweise beim
Zahnersatz, also bei Kronen, Brücken
und Prothesen, bzw. Reparaturen daran: Grundgedanke des Festzuschusssystems ist, dass jemand mit einem hohen Einkommen, der sich einen teuren Zahnersatz leisten kann, nicht mehr Zuschuss von der Kasse bekommen soll als jemand, der sich mangels Einkommen für eine billigere Variante, die sog. "Regelversorgung" entscheiden muss. Außerdem soll bei der Wahl neuer Behandlungsverfahren (z. B. Implantate, Klebebrücken, Vollkeramikversorgungen) oder aufwändigen Versorgungen (z. B. festsitzende Brücken statt Prothesen) der Anspruch auf den Zuschuss nicht verfallen. Durch diese Regelung haben sich die Zuzahlungen für Kronen und Brücken für den Patienten im allgemeinen nicht wesentlich geändert. Jedoch werden Kombinationsversorgungen, z. B. mit Hilfe von Telekopkronen in vielen Fällen erheblich teurerals vor 2005. Gerade bei aufwändigen Versorgungen (den sog. "andersartigen Versorgungen") kann es auch vorkommen, dass der Patient den Kassenanteil vorstrecken muss und sich den Festzuschuss direkt von der Kasse auszahlen muss. Normalerweise, bei den einfachen Regelversorgungen oder sog. "gleichartigen" Versorgungen, rechnet der Zahnarzt den Festzuschuss direkt mit der Kasse ab. Da man voraussichtlich ab Mitte 2005 für Zahnersatz eine Zusatzpolice abschließen muss oder sollte, lohnt es sich, nicht nur das Angebot seiner gesetzlichen Krankenkasse unter die Lupe zu nehmen, sondern auch private Anbieter zu prüfen. Die haben die Möglichkeit, neben einer "Regelversorgung" (z. B. nur Metallkauflächen an allen Backenzähnen, keinerlei keramische Verblendungen an hinteren Zähnen, herausnehmbare Prothesen bei mehr als viel fehlenden Zähnen pro Kiefer) auch höherwertigen Zahnersatz zu erstatten, der wie bei Privatversicherten abgerechnet wird. Hier lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte, wobei man darauf achten sollte, dass nicht nur ein Zuschuss zum Festzuschuss der Krankenkassen gegeben wird, sondern auch aufwändigere Versorgungen erstattet werden. Sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt, wenn Sie die Kosten für notwendigen Zahnersatz schlecht tragen können. In den meisten Fällen wird er Ihnen eine gute und für Sie tragbare Versorgungsform anbieten können. Übrigens: den Krankenkassen steht offen, in Fällen außergewöhnlicher Belastung einen Zuschuss zu gewähren, der zwischen der Härtefallregelung und dem üblichen Zuschussniveau liegt! Hier sollte man mit seiner Krankenkasse ein offenes Gespräch führen. Ein weiterer Punkt, der gelegentlich Verwirrung stiftet, ist die "Aufklärung", die einige Krankenkassen gelegentlich betreiben. Wenn ein Patient einen Heil- und Kostenplan für eine höherwertige Arbeit als z. B. einfache Metallkronen zur vorläufigen Zuschussfestsetzung einreicht, hatten einige Kassen die Arbeit oder die Gebühren als zu hoch kritisiert. Lassen Sie sich nicht verunsichern, oder sprechen Sie das Thema mit Ihrem Zahnarzt an, falls die höherwertige Arbeit Ihnen wirklich zu teuer ist! Aber denken Sie daran, dass niemand einen Mercedes zum Trabbi-Preis anbieten kann. Aufregung gibt es auch um das Budgetsystem im medizinischen und zahnmedizinischen Bereich, in dem die Gesundheitsausgaben eines Jahres vorher per Beschluss festgelegt werden. Ziel dieses tiefen Griffs in die längst überwunden geglaubte planwirtschaftliche Mottenkiste ist es, die Kosten zu limitieren. Solche Budgetierungen und Deckelungen gab es schon früher; aber sie haben sich nie lange halten können, weil sie folgenden Spagat nicht durchhalten konnten:
Solche planwirtschaftlichen Maßnahmen haben in letzter Zeit beispielsweise schon dazu geführt, dass im medizinischen Bereich sowie in der pharmazeutischen Forschung und Entwicklung in Deutschland massiv Arbeitsplätze abgebaut wurden, unrentable" Krankenhäuser schließen mussten und sich dadurch die medizinische Versorgung der Bevölkerung verschlechtert hat. Meldungen, dass Ärzte und Kliniken ihre Patienten mit weniger dringenden Eingriffen vom Jahresende auf das nächste Jahr vertröstet haben, sind ebenfalls Folgen derartiger Politik. Vielleicht müssen wir uns aber an solche Berichte demnächst wieder gewöhnen, denn niemand kann unbegrenzte Leistungen mit begrenzten Mitteln in einem rationierten Budget erbringen. Dann heißt es wieder: "Mutti, Mutti, er hat gar nicht gebohrt!" Das Budget war nämlich erschöpft!
Übrigens: Man kann Gesundheitsausgaben auch steuerlich geltend machen!
Ab welcher Höhe das geht, kann man sich bequem vom
Online-Rechner
der Zahnärztekammer
Schleswig-Holstein ausrechnen lassen.
© Ihr Zahnarzt: Dr. Wolfgang Strickling Markt 14, 45721 Haltern am See Tel.: 0 23 64 / 16 99 97 Fachbegriff unbekannt? Schlagen Sie im Glossar nach! Mehr zum Thema Festzuschüsse bei Zahnwissen.de
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